Anwälte für Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der an einem Versicherungsvertrag beteiligten (juristischen) Personen, d.h. dem Versicherer und dem Versicherten. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz.
Der Versicherungsgegenstand unterteilt sich in die Bereiche Sachversicherungen und Personenversicherungen. Zu den Sachversicherungen gehören u.a. KFZ-, Gebäude-, Hausrat- und Reisegepäckversicherungen. Zur den Personenversicherungen gehören z.B. die Lebensversicherungen sowie die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Mischfälle sind die Haftpflichtversicherungen, die Schäden an Sachen und Personen abdecken.
Rechtsgebiete im Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht gliedert sich in die nachfolgenden Rechtsgebiete:
1. Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung
2. Recht der Versicherungsaufsicht
3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts
4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht
5. Sachversicherungsrecht
6. Recht der privaten Personenversicherung
7. Haftpflichtversicherungsrecht
8. Rechtsschutzversicherungsrecht
9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
Das Versicherungsvertragsgesetz als Grundlage des Versicherungsrechts
Das aus dem Jahr 1908 stammende Versicherungsvertragsgesetz wurde durch ein reformiertes und seit 01.01.2008 gültiges Versicherungsvertragsgesetz ersetzt. Ziel des Gesetzgebers war es, mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich bei sämtlichen Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Durch dieses neue Versicherungsvertragsgesetz werden Versicherte deutlich besser gestellt.
Das Versicherungsvertragsgesetz enthält zwingende, halbzwingende und abdingbare Vorschriften. Die zwingenden Vorschriften dürfen weder zum Nachteil noch zum Vorteil des Versicherungsnehmers abgeändert werden. Der Versicherungsvertrag darf von den halbzwingenden Vorschriften nicht zu Ungunsten des Versicherungsnehmers abweichen. Eigene Vorschriften in seinen AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ermöglichen dem Versicherer die abdingbaren Vorschriften, wobei das Versicherungsvertragsgesetz Gültigkeit hat, sofern keine spezielle Regelung im Vertrag festgelegt ist.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.